Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sollten keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen bestehen, gelten für unsere Leistungen und Unterlagen nachfolgende AGB.
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info@greenline-management.de
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere Beratungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware,
der Projektunterlagen, Angebote oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote für Warenlieferungen und Beratungen sind freibleibend und unverbindlich.
Davon ausgenommen sind Projektangebote und Vermittlungen. An speziell ausgearbeitete
Angebote für Waren- und Dienstleistungen halten wir uns – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde –
30 Kalendertage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang in Bad Staffelstein die Annahme ab,
so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Standortvermittlung und Projektarbeiten
An Kostenvoranschlägen, Dokumenten, Standort-, Projektunterlagen und anderen Daten/Dateien behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich
gemacht werden. Dokumente und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag an uns nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich
bestätigen. Das Gleiche gilt für Zusicherung von Eigenschaften. Bei Vermittlungsangeboten gilt die Vermittlung durch
den Kunden als angenommen, wenn die vermittelte Sache verwertet oder zur Verwertung weitergegeben wird. Dies
gilt insbesondere für Projektentwicklungen und Standortvermittlungen. Nicht zurückgegebene Unterlagen gelten als
verwertet. Der Honorarmindestsatz ist 1,8% des vermittelten Objekt- bzw. Projektwertes. Sollte kein Erwerb der
vermittelten Sache durch den Kunden oder seiner Partner stattfinden, sondern eine Duldung, Pacht, Nießbrauch-,
Nutzungsrecht, Miete oder Erbpacht abgeschlossen werden, ist zur Wertermittlung für die Honorare der Marktwert
des gesamten Objektes/Projektes heranzuziehen. Der Kunde haftet gegenüber greenline management persönlich
für sämtliche Honorare insbesondere bei ungenehmigter Weitergabe/Verwertung von Unterlagen oder Informationen.
4. Preise für unsere Leistungen und Produkte
Sämtliche Preise für Produkte und Dienstleistungen sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer,
die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
Angebote sind stets freibleibend, sie erlangen erst Verbindlichkeit mit Annahme des
Auftrages.
5. Lieferzeiten für Produkte
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen
und insbesondere auch die rechtzeitige Erteilung eventuell erforderlicher Ausfuhr – oder anderer Genehmigungen deutscher und/oder
anderer Behörden, usw. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei,
so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
6. Zahlung
Service- und Dienstleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Storniert der Kunde den Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung, sind 30% des vereinbarten Honorars zu zahlen.
7. Beratung
greenline management erbringt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerrechtsberatung.
Unsere Ausführungen sind grundsätzlich einer Rechtsprüfung zu unterziehen.
8. Sonstige Bestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Ausnahme der Kaufpreisforderung bedarf die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag der jeweiligen
vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Lichtenfels /
Coburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen,
die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
1/ 2009
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